Dienstleistungen
Eingliederungs-Hilfe
Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit Behinderungen können verschiedene Hilfen bekommen. Diese Hilfen heißen: Eingliederungs-Hilfe.
Erwachsene Menschen mit Behinderung können verschiedene Hilfen bekommen. Diese Hilfen heißen Eingliederungs-Hilfe.
Die Eingliederungs-Hilfe ist für Erwachsene mit einer geistigen Behinderung, einer Körper-Behinderung oder einer psychischen Behinderung.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es eigene Hilfen.
Menschen mit Behinderung können zum Beispiel Hilfe bei der Arbeit bekommen. Sie können Unterstützung bekommen, wenn sie eine Arbeit suchen oder einen Beruf lernen möchten. So können sie am Arbeits-Leben teilnehmen.
Auch bei der Bildung gibt es Hilfen. Zum Beispiel, wenn ein Mensch wegen seiner Behinderung Unterstützung braucht, um eine Schule oder eine Universität zu besuchen.
Menschen mit Behinderung können in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. Dort können sie eine Arbeit lernen und ausüben. Wenn sie dabei mehr Unterstützung brauchen, können sie in einem Förder-Bereich Hilfe bekommen.
Es gibt auch Hilfen für die Gesundheit. Diese Hilfen können dabei helfen, die Gesundheit zu verbessern oder wiederherzustellen.
Manche Menschen brauchen Unterstützung beim Wohnen. Dann kann zum Beispiel ein Betreuer oder eine Betreuerin nach Hause kommen. Diese Person hilft im Alltag. Zum Beispiel beim Einkaufen, beim Kochen, beim Putzen, beim Waschen oder beim Einteilen des Geldes.
Auch Hilfsmittel können bezahlt werden. Hilfsmittel erleichtern den Alltag. Dazu gehören zum Beispiel ein Blinden-Stock, ein Hör-Gerät, ein Rollstuhl oder eine Geh-Hilfe.
Menschen mit Behinderung können auch Unterstützung in ihrer Freizeit bekommen. Zum Beispiel, wenn sie eine Veranstaltung besuchen oder Freunde treffen möchten. So können sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen.
Die Regeln für diese Hilfen stehen in Gesetzen. Welche Hilfen ein Mensch bekommen kann, hängt von seiner persönlichen Situation ab.
Kinder und Jugendliche mit Behinderung können verschiedene Hilfen bekommen. Diese Hilfen heißen Eingliederungs-Hilfe.
Die Eingliederungs-Hilfe ist für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung, einer Körper-Behinderung oder mehreren Behinderungen.
Für Menschen ab 18 Jahren gibt es die Eingliederungs-Hilfe für Erwachsene.
Kinder und Jugendliche können verschiedene Hilfen bekommen. Zum Beispiel:
Kleine Kinder können Früh-Förderung bekommen. Das ist Hilfe für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Vielleicht kann ein Kind noch nicht gut sprechen. Oder es kann noch nicht krabbeln oder laufen. Die Früh-Förderung unterstützt das Kind bei seiner Entwicklung.
Auch in der Schule können Kinder Hilfe bekommen. Zum Beispiel durch eine Person, die das Kind im Schul-Alltag unterstützt. So kann das Kind besser am Unterricht teilnehmen.
Es gibt auch Hilfen für die Gesundheit. Diese Hilfen können dabei helfen, die Gesundheit zu verbessern oder Fähigkeiten wieder zu erlernen.
Kinder und Jugendliche können außerdem Hilfe in ihrer Freizeit bekommen. Zum Beispiel, wenn sie eine Veranstaltung besuchen oder Freunde treffen möchten. So können sie am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen.
Jugendliche können auch Hilfe bei der Ausbildung bekommen. Zum Beispiel, wenn sie wegen ihrer Behinderung Unterstützung brauchen, um einen Beruf zu lernen oder eine andere passende Tätigkeit auszuüben.
Wer kann die Eingliederungs-Hilfe bekommen?
Nicht alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung können diese Hilfe bekommen. Ob ein Kind oder ein Jugendlicher die Hilfe bekommt, hängt von der persönlichen Situation ab.
Wie können Sie die Hilfe beantragen?
Sie müssen einen Antrag stellen. Den Antrag müssen die Eltern oder die Erziehungs-Berechtigten ausfüllen.
Für den Antrag brauchen Sie verschiedene Unterlagen. Dazu gehören:
- Den ausgefüllten Antrag. Eine Vorlage für den Antrag können Sie auf dieser Internet-Seite herunterladen.
- Einen Brief vom Kinder- und Jugend-Gesundheits-Dienst oder vom Sozial-Pädiatrischen Zentrum.
- Den Bescheid von der Pflege-Kasse.
- Den Personal-Ausweis oder Reise-Pass des Kindes oder Jugendlichen.
- Den Schwerbehinderten-Ausweis und den Feststellungs-Bescheid, wenn vorhanden.
Sie sind unsicher, welche Unterlagen Sie brauchen? Dann können Sie sich beraten lassen. Vereinbaren Sie dafür bitte einen Termin.
Manchmal müssen Sie einen Teil der Hilfen selbst bezahlen. Das kann zum Beispiel davon abhängen, ob eigenes Einkommen vorhanden ist.
Wo stehen die Regeln?
Die Regeln für die Eingliederungs-Hilfe stehen in Gesetzen. Welche Gesetze gelten, hängt von der Art der Hilfe ab.
Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung können Hilfe bekommen. Diese Hilfe heißt Eingliederungs-Hilfe.
Wer kann die Hilfe bekommen?
Die Eingliederungs-Hilfe ist für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung.
Für Menschen ab 18 Jahren gibt es die Eingliederungs-Hilfe für Erwachsene.
Welche Hilfen gibt es?
Kinder können Früh-Förderung bekommen. Das ist Hilfe für kleine Kinder, die noch nicht zur Schule gehen. Vielleicht spricht ein Kind noch nicht so gut. Oder es kann noch nicht krabbeln oder laufen. Die Früh-Förderung hilft dem Kind bei seiner Entwicklung. Diese Hilfe nennt man auch heil-pädagogische Hilfe.
Kinder und Jugendliche können Hilfe für die Schule bekommen. Vielleicht braucht ein Kind Unterstützung, damit es die Schule besuchen kann. Zum Beispiel kann eine Person das Kind in der Schule begleiten und unterstützen. Diese Hilfe nennt man Hilfe zur Schul-Bildung.
Es gibt auch Hilfen für die Gesundheit. Diese Hilfen können dabei helfen, die Gesundheit zu verbessern. Das nennt man medizinische Rehabilitation.
Kinder und Jugendliche können auch Hilfe in ihrer Freizeit bekommen. Zum Beispiel, wenn sie eine Veranstaltung besuchen oder Freunde treffen möchten. Diese Hilfe nennt man Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Welche Regeln gelten?
Die Regeln für die Eingliederungs-Hilfe stehen in Gesetzen. Welche gesetzlichen Regeln gelten, hängt von der Art der Hilfe ab.
Wie können Sie die Hilfe beantragen?
Sie müssen einen Antrag stellen. Die Eltern oder die Erziehungs-Berechtigten füllen den Antrag aus.
Für den Antrag brauchen Sie verschiedene Unterlagen. Welche Unterlagen Sie genau brauchen, besprechen wir mit Ihnen in einem Beratungs-Gespräch. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.
Nicht alle Kinder und Jugendlichen mit einer seelischen Behinderung können die Eingliederungs-Hilfe bekommen. Das hängt von der persönlichen Situation ab.
Vielleicht müssen Sie einen Teil der Hilfe selbst bezahlen. Das kann zum Beispiel davon abhängen, ob eigenes Einkommen vorhanden ist.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Für den Antrag brauchen Sie diese Unterlagen:
- Den Antrag: Die Eltern oder Erziehungs-Berechtigten füllen den Antrag aus. Eine Vorlage finden Sie unten auf dieser Internet-Seite. Sie können die Vorlage herunterladen und auf Ihrem Computer speichern.
- Einen Brief von einem Fach-Arzt: Zum Beispiel von einem Arzt oder einer Ärztin für Kinder- und Jugend-Psychiatrie.
- Den Bescheid von der Pflege-Kasse.
- Den Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Den Schwerbehinderten-Ausweis und den Feststellungs-Bescheid.
Sie haben Fragen zum Antrag oder zu den Unterlagen? Wir beraten Sie gern. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Schwerbehinderten-Ausweis beantragen
Was ist ein Schwerbehinderten-Ausweis?
Menschen mit einer Behinderung können einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Wichtig: Sie stellen den Antrag beim Landesamt für Soziales und Versorgung.
Das Landesamt prüft Ihren Antrag.
Wer bekommt einen Schwerbehinderten-Ausweis?
Das Landesamt prüft:
- Welche Behinderung haben Sie?
- Wie schwer ist Ihre Behinderung?
Dafür gibt es eine Zahl. Die Zahl heißt: Grad der Behinderung.
Die Zahl liegt zwischen 20 und 100.
Ab einem Grad der Behinderung von 50 bekommen Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Welche Vorteile haben Sie mit dem Ausweis?
Mit dem Schwerbehinderten-Ausweis haben Sie bestimmte Vorteile.
Zum Beispiel:
- Besonderer Schutz bei einer Kündigung: Ihr Arbeit-Geber muss besondere Regeln beachten, wenn er Ihnen kündigen möchte.
- Weniger Steuern: Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Steuern sparen.
- Mehr Urlaub: Wenn Sie berufstätig sind, haben Sie in der Regel 5 Tage mehr Urlaub im Jahr. Das gilt bei einer 5-Tage-Arbeits-Woche.
- Weniger Eintritt bezahlen: Zum Beispiel im Kino, im Zoo oder im Museum. Ob Sie weniger bezahlen, entscheidet der jeweilige Anbieter.
Welche Gesetze gelten?
Für den Schwerbehinderten-Ausweis gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 9.
Die Abkürzung ist: SGB IX.
Wie beantragen Sie den Ausweis?
Sie müssen einen Antrag ausfüllen und unterschreiben.
Sie können den Antrag im Internet ausfüllen.
Danach können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben.
Schicken Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag an das Landesamt für Soziales und Versorgung.
Das Landesamt prüft Ihren Antrag.
Danach erfahren Sie, welchen Grad der Behinderung Sie haben und ob Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen.
Hunde-Steuer an- und abmelden
Wer muss Hundesteuer bezahlen?
Wenn Sie einen Hund für sich selbst halten, müssen Sie Hundesteuer bezahlen.
Die Hundesteuer ist eine Steuer für Hunde.
Wer den Hund hält, muss die Steuer bezahlen.
Wenn Sie mehrere Hunde in Ihrem Haushalt haben, werden diese Hunde gemeinsam betrachtet.
Wenn mehrere Personen einen Hund oder mehrere Hunde gemeinsam halten, müssen alle Personen für die Hundesteuer bezahlen.
Kann ich weniger Hundesteuer bezahlen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie weniger Hundesteuer bezahlen.
Manchmal müssen Sie auch keine Hundesteuer bezahlen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Was mache ich, wenn die Steuermarke weg ist?
Für Ihren Hund gibt es eine Steuermarke.
Wenn Sie die Marke verloren haben, können Sie eine neue Marke bekommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Hundesteuer vom Konto abbuchen lassen
Sie können die Stadt bitten, die Hundesteuer direkt von Ihrem Konto abzubuchen.
Das nennt man Lastschrift.
Dafür müssen Sie ein Formular ausfüllen und unterschreiben.
Das Formular heißt: SEPA-Lastschriftmandat.
Schicken Sie das Formular an die Stadt-Kasse der Stadt Brandenburg an der Havel.
Wer hilft mir bei Fragen?
Sie können sich an Christopher Latocha wenden.
Telefon: (03381) 58 20 24
E-Mail: hundesteuerstadt-brandenburg.de
Wohnsitz anmelden
Sie ziehen aus einer anderen Stadt oder aus dem Ausland nach Brandenburg an der Havel?
Dann müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden.
Wichtig: Sie müssen sich spätestens 2 Wochen nach Ihrem Einzug anmelden.
Sie müssen sich nicht bei Ihrer alten Melde-Behörde abmelden.
Anmeldung im Bürger-Service
Sie können Ihren Wohnsitz persönlich anmelden.
In bestimmten Fällen kann auch eine andere Person die Anmeldung für Sie machen.
Dafür braucht die Person:
- eine formlose Vollmacht,
- den ausgefüllten Anmelde-Schein.
Eine Vollmacht ist eine schriftliche Erlaubnis. Damit darf eine andere Person etwas für Sie erledigen.
Wenn Sie aus dem Ausland nach Brandenburg an der Havel ziehen:
Dann müssen alle Personen persönlich zur Anmeldung kommen. Das gilt auch für Kinder. Das Alter spielt dabei keine Rolle.
Wenn Kinder unter 16 Jahren umziehen:
Dann muss die Person die Anmeldung erledigen, in deren Wohnung das Kind einzieht.
Wenn eine Familie gemeinsam umzieht:
Dann kann eine erwachsene Person die ganze Familie anmelden.
Wenn eine Person einen Betreuer oder eine Pflegerin hat:
Der Betreuer oder die Pflegerin muss die Anmeldung übernehmen, wenn er oder sie darüber bestimmen darf, wo die Person wohnt.
Wohnsitz online anmelden
Sie können Ihren Wohnsitz auch im Internet anmelden.
Das geht nur, wenn Ihre bisherige Haupt-Wohnung oder alleinige Wohnung in Deutschland liegt.
Familien können sich gemeinsam online anmelden.
Dafür müssen diese Bedingungen erfüllt sein:
- Die Familie zieht aus einer gemeinsamen Wohnung aus.
- Die Familie zieht gemeinsam in eine neue Wohnung in Brandenburg an der Havel.
Was brauchen Sie für die Online-Anmeldung?
Sie brauchen:
- einen Personal-Ausweis oder eine elektronische Aufenthalts-Karte mit Online-Ausweis-Funktion
Mit der Online-Ausweis-Funktion können Sie Ihre Identität im Internet nachweisen.
Die NFC-Funktion ermöglicht es Ihrem Smartphone, den Ausweis auszulesen.
Fund-Büro
Sie haben etwas verloren oder gefunden?
Im Fund-Büro werden verlorene und gefundene Sachen gesammelt und aufbewahrt.
Zum Beispiel Sachen, die jemand hier verloren hat:
- auf Straßen und Wegen
- in Parks und Grün-Anlagen
- in Schwimm-Bädern
- auf Sport-Anlagen
- in Kauf-Häusern
- in Theatern und Museen
- auf Messen
- in Bussen und Bahnen
Wie lange werden die Fundsachen aufbewahrt?
Das Fund-Büro bewahrt die gefundenen Sachen bis zu 6 Monate auf.
In dieser Zeit können die Besitzer ihre Sachen abholen.
Danach werden die Sachen an bestimmten Terminen versteigert.
Das bedeutet: Andere Menschen können die Sachen kaufen.
Sie haben etwas gefunden?
Sie haben etwas gefunden, das einer anderen Person gehört?
Sie wissen nicht, wem die Sache gehört?
Dann müssen Sie den Fund so schnell wie möglich beim Fund-Büro melden.
Das steht im Gesetz. Das Gesetz heißt Bürgerliches Gesetz-Buch. Die Abkürzung ist BGB. Die Regel steht in Paragraf 965.
Es gibt eine Ausnahme:
Wenn die gefundene Sache höchstens 10 Euro wert ist, müssen Sie den Fund nicht melden und die Sache nicht beim Fund-Büro abgeben.
Das gilt zum Beispiel für sehr kleine Beträge oder Gegenstände mit geringem Wert.
